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Mag. Manuela Panzer

Klinisch-gesundheitspsychologischer Praxisraum

Rahmen­bedingungen

Erstgespräch – Bild links neben Text

Erstgespräch:

Wie vereinbaren Sie einen Termin?

Für ein Erstgespräch kontaktieren Sie mich gerne telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Sollte ich telefonisch gerade nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie mir bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Ich rufe Sie verlässlich zurück.

 

Wozu dient das Erstgepsräch?

Das Erstgespräch bietet uns die Gelegenheit, Ihr aktuelles Anliegen in ruhiger und wertschätzender Atmosphäre zu besprechen, uns gegenseitig kennenzulernen und die genauen Rahmenbedingungen zu klären. Gleichzeitig erhalten Sie einen ersten Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise, um danach gemeinsam über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Natürlich unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht nach §37 des Psychologengesetzes.

Was ist mitzubringen?
Bitte bringen Sie alle relevanten psychiatrischen und psychologischen Befunde mit, falls schon welche vorhanden sind.

Was ist bei Terminabsage zu beachten?

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige telefonische Absage bis spätestens 24 Stunden vorher. Ich bitte um Verständnis, dass bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen das Honorar zur Gänze in Rechnung gestellt werden muss.

Dauer und Kosten meiner Angebote:

Das Erstgespräch und alle darauffolgenden Einheiten dauern 60 Minuten.

Erstgespräch: 100 €

Trauerbegleitung: 100 €

Gesundheitspsycholog. Beratung: 100 €

Klinisch-psycholog. Behandlung: 120 €

Klinisch-psycholog. Diagnostik: 130 €

Biofeedback-5er-Block: bei verbindlicher Buchung von 5 klinisch-psychologischen Behandlungseinheiten mittels Biofeedback wird ein Nachlass von 10% auf die Gesamtkosten gewährt!

Kosten und Dauer – Bild rechts neben Text

SVS-Gesundheitshunderter für gesundheitspsychologische Beratung

 

Wenn Sie selbst oder als Angehöriger SVS versichert sind,  erhalten Sie die Kosten für die Beratungsstunde über den Gesundheitshunderter erstattet. Mehr Informationen dazu finden Sie unter

Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung


Klinisch-psychologische Behandlung ist seit 1.1.2024 eine Kassenleistung. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie einen Teil der Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse zurückerhalten. Bitte besorgen Sie vor der 2. Einheit eine ärztliche Bestätigung für klinisch-psychologische Behandlung (bspw. von Ihrem Hausarzt), damit Sie die Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Mit dieser ärztlichen Untersuchung sind maximal 10 Behandlungen möglich.

Vor der 11. Einheit können Sie bei Bedarf bei Ihrer Sozialversicherung einen Antrag auf Verlängerung stellen. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Sozialversicherung. Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung.

Mögliche Kostenzuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherungen

(Stand Jänner 2026, Änderungen durch die Versicherung möglich):

ÖGK (Einzelsitzung ab 60 min): 33,70 €

SVS (Einzelsitzung ab 50 min): 50,00 €

BVAEB (Einzelsitzung ab 50 min): 50,20 €

Gut zu wissen: Auch viele private Zusatzversicherungen bieten Zuschüsse für klinisch-psychologische Behandlungen an. Informieren Sie sich diesbezüglich bitte bei Ihrer Zusatzversicherung.

Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Diagnostik

 

Die Kosten für klinisch-psychologische Diagnostik werden in der Höhe von bis zu 80% des Vertragspsychologensatzes von der Krankenkasse übernommen, da ich Wahlpsychologin bin. Bitte bringen Sie in diesem Fall einen entsprechenden Überweisungsschein von Ihrer/m Ärztin/Arzt mit Verdachtsdiagnose sowie einer präzisen Fragestellung mit.

Sie möchten ein Erstgespräch vereinbaren?

Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme!

telefonisch 0650/53 40 580 oder per